04.03.2024, 16:28
Hallo liebes Forum,
haben in einem Seminar von einem Finanzprüfer gehört, dass sobald der Dienstnehmer (hat vollen Sachbezug bei PKW) für die Firma in Vorleistung geht (also das Tanken oder Parkscheine mit seiner privaten Bankkarte "vorstreckt") - und ihm diese Beträge laut Beleg bei der Reisekostenabrechnung ersetzt werden - diese Kosten pflichtig abgerechnet werden müssen?
Ist das korrekt? Auch bei nachweislich rein dienstlich veranlassten Fahrten? Gibt es da irgendwo ein Regelwerk, das ich diesem Dienstnehmer (als Beweis) zeigen könnte?
haben in einem Seminar von einem Finanzprüfer gehört, dass sobald der Dienstnehmer (hat vollen Sachbezug bei PKW) für die Firma in Vorleistung geht (also das Tanken oder Parkscheine mit seiner privaten Bankkarte "vorstreckt") - und ihm diese Beträge laut Beleg bei der Reisekostenabrechnung ersetzt werden - diese Kosten pflichtig abgerechnet werden müssen?
Ist das korrekt? Auch bei nachweislich rein dienstlich veranlassten Fahrten? Gibt es da irgendwo ein Regelwerk, das ich diesem Dienstnehmer (als Beweis) zeigen könnte?