04.03.2024, 17:14
Ja, das hat man seitens der Finanzverwaltung auch tatsächlich noch im Jahr 2022 so vertreten und auch zB. in meinem Fachforum so bekundet.
Mittlerweile ist man aber wieder davon abgegangen. Vielleicht hatte der Finanzprüfer diese (interne) Info noch nicht.
Damals meinte man, es handle sich um den Ersatz von Aufwänden (also von Werbungskosten). In Wahrheit geht es aber zumeist um ustrechtliche Bagatellrechnungen, sodass auch die Interpretation als abgabenfreier Auslagenersatz zulässig ist. Da wurde im Vorjahr im Hintergrund - sagen wir - mächtig daran gearbeitet, dass es nicht zu diesen Verwerfungen kommen kann. Es gab ja Anfang des Jahres ein BMF-FAQ über spezielle Fragen auch zu Firmen-Kraftfahrzeugen. Diese Sache hat es dort aber nicht hineingeschafft, weil wir vermeiden wollten, dass eine noch breitere Diskussion darüber entfacht wird.
Aber die Finanzverwaltung selber hat im Rahmen meines Fachforums "en passant" die gegenteilige Auslegung im Spätherbst letzten Jahres bekundet, woraufhin ich erfreut noch meine Recherchen angestellt habe, die zu dem hier geteilten Ergebnis geführt haben.
Manchmal entwickeln sich die Dinge so schnell, dass auch die Prüferinnen und Prüfer Probleme haben, das Thema mitzugehen.
Mittlerweile ist man aber wieder davon abgegangen. Vielleicht hatte der Finanzprüfer diese (interne) Info noch nicht.
Damals meinte man, es handle sich um den Ersatz von Aufwänden (also von Werbungskosten). In Wahrheit geht es aber zumeist um ustrechtliche Bagatellrechnungen, sodass auch die Interpretation als abgabenfreier Auslagenersatz zulässig ist. Da wurde im Vorjahr im Hintergrund - sagen wir - mächtig daran gearbeitet, dass es nicht zu diesen Verwerfungen kommen kann. Es gab ja Anfang des Jahres ein BMF-FAQ über spezielle Fragen auch zu Firmen-Kraftfahrzeugen. Diese Sache hat es dort aber nicht hineingeschafft, weil wir vermeiden wollten, dass eine noch breitere Diskussion darüber entfacht wird.
Aber die Finanzverwaltung selber hat im Rahmen meines Fachforums "en passant" die gegenteilige Auslegung im Spätherbst letzten Jahres bekundet, woraufhin ich erfreut noch meine Recherchen angestellt habe, die zu dem hier geteilten Ergebnis geführt haben.
Manchmal entwickeln sich die Dinge so schnell, dass auch die Prüferinnen und Prüfer Probleme haben, das Thema mitzugehen.