10.03.2024, 07:39
Hallo,
entsprechend den geltenden, gesetzlichen Vorschriften wird vorausgesetzt, dass diese Mitarbeiterprämie in Kollektivverträgen geregelt werden muss, da diese sonst nicht steuerfrei zur Auszahlung gelangen darf (vgl. § 124b Z. 447 lit. a).
Kurz gefasst bedeutet dies:
Kollektivvertrag für die Branche?: Ja
Dann muss die Mitarbeiterprämie darin geregelt sein, um steuerliche Vorteile genießen zu können.
Kollektivvertrag für die Branche?: Nein
Dann kann die Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden, wenn eine Betriebsvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen darüber abgeschlossen wird.
Z.B. gibt es bei dem Hotel- und Gastgewerbe schon einen Zusatzkollektivvertrag, welche diese Mitarbeiterprämie schon regelt.
Also das Hotel- und Gastgewerbe darf diese auszahlen.
Weitere Info darüber von der Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/lohnverrechnung/mitar...aemie-2024
Weitere Info darüber von der ÖGK: https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
LG
entsprechend den geltenden, gesetzlichen Vorschriften wird vorausgesetzt, dass diese Mitarbeiterprämie in Kollektivverträgen geregelt werden muss, da diese sonst nicht steuerfrei zur Auszahlung gelangen darf (vgl. § 124b Z. 447 lit. a).
Kurz gefasst bedeutet dies:
Kollektivvertrag für die Branche?: Ja
Dann muss die Mitarbeiterprämie darin geregelt sein, um steuerliche Vorteile genießen zu können.
Kollektivvertrag für die Branche?: Nein
Dann kann die Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden, wenn eine Betriebsvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen darüber abgeschlossen wird.
Z.B. gibt es bei dem Hotel- und Gastgewerbe schon einen Zusatzkollektivvertrag, welche diese Mitarbeiterprämie schon regelt.
Also das Hotel- und Gastgewerbe darf diese auszahlen.
Weitere Info darüber von der Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/lohnverrechnung/mitar...aemie-2024
Weitere Info darüber von der ÖGK: https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
LG