12.03.2024, 08:02
Hallo,
was passiert mit einer "unbaren" Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Z 1 + Z 2 UmgrStG, wenn der Gesellschafter, für den der Passivposten eingestellt wurde, seine Anteile seinen Söhnen übergibt? Seit 2006 gilt ja die Ausschüttungsfiktion, bis 2005 noch nicht und in diesem Fall gilt die Regelung bis 2005.
Muss der Gesellschafter jetzt die Kapitalertragssteuer zahlen für die unbare Entnahme? Oder nur, wenn er die Anteile verkauft?
Hatte jemand von Euch diesen Fall schon mal?
LG Bernadette
was passiert mit einer "unbaren" Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Z 1 + Z 2 UmgrStG, wenn der Gesellschafter, für den der Passivposten eingestellt wurde, seine Anteile seinen Söhnen übergibt? Seit 2006 gilt ja die Ausschüttungsfiktion, bis 2005 noch nicht und in diesem Fall gilt die Regelung bis 2005.
Muss der Gesellschafter jetzt die Kapitalertragssteuer zahlen für die unbare Entnahme? Oder nur, wenn er die Anteile verkauft?
Hatte jemand von Euch diesen Fall schon mal?
LG Bernadette