Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn
#2
Zu Frage 1:

Der Zeitpunkt der Vereinbarung ist hier nicht wirklich wesentlich. Das kann ohne Weiteres auch noch heuer in Bezug auf das Vorjahresergebnis geschehen. In der Praxis wird das auch in vielen so gemacht, vor allem in jenen Fällen, bei denen es nicht zu regelmäßigen Zahlungen kommen soll, sondern zuerst einmal abgewartet werden soll, welches Ergebnis tatsächlich herausschaut und ob die angestrebte Zahlung leistbar ist.


Zu Frage 2:

Die Antwort auf diese Frage steckt implizit in der Antwort zur Frage 1. Es kommt einfach auf das Erklärungs- bzw. Vereinbarungsverhalten des Arbeitgebers an, ob er dann in weiterer Folge arbeitsrechtlich gezwungen ist, derartige Zahlungen zu leisten. Man muss halt nur wissen, dass die Steuerfreiheit der Gewinnbeteiligung voraussetzt, dass praktisch keine andere bisherige Zahlung damit abgelöst wird (für den Fall, dass man dazwischen mal aussetzt, weil man etwas anderes bezahlt).


Zu Frage 3:

Das kann man so machen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn - von Enibas - 12.03.2024, 12:01
RE: Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.03.2024, 18:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste