13.03.2024, 08:52
BFG vom 28.11.2023, RV/7103814/2023
§ 5b FOnV 2006
1. Entscheidend für die Zustellung ist alleine der Zeitpunkt, in dem die Daten in der DataBox (FinanzOnline) einlangen (hier: elektronische Zustellung eines Arbeitnehmerveranlagungsbescheides).
2. Die zusätzliche Verständigung des Empfängers per E-Mail ist eine reine Serviceleistung, an die keine Rechtsfolge geknüpft ist.
3. Daher berührt das Ausbleiben einer Mitteilung auch an eine gültige E-Mailadresse des FinanzOnline-Teilnehmers nicht die Wirksamkeit einer Zustellung in die DataBox (hier: durch die ausgebliebene Verständigung wurde auch die Beschwerdefrist gegen den Arbeitnehmerveranlagungsbescheid verpasst, in dem die Ausgaben für eine "auswärtige Berufsausbildung für ein Kind" vom Finanzamt abgelehnt wurden).
§ 5b FOnV 2006
1. Entscheidend für die Zustellung ist alleine der Zeitpunkt, in dem die Daten in der DataBox (FinanzOnline) einlangen (hier: elektronische Zustellung eines Arbeitnehmerveranlagungsbescheides).
2. Die zusätzliche Verständigung des Empfängers per E-Mail ist eine reine Serviceleistung, an die keine Rechtsfolge geknüpft ist.
3. Daher berührt das Ausbleiben einer Mitteilung auch an eine gültige E-Mailadresse des FinanzOnline-Teilnehmers nicht die Wirksamkeit einer Zustellung in die DataBox (hier: durch die ausgebliebene Verständigung wurde auch die Beschwerdefrist gegen den Arbeitnehmerveranlagungsbescheid verpasst, in dem die Ausgaben für eine "auswärtige Berufsausbildung für ein Kind" vom Finanzamt abgelehnt wurden).