15.03.2024, 13:56
Habe ich das richtig verstanden, der Verkäufer ist ein deutscher Privatmann?
Wenn das so ist, wäre dieser Verkauf grundsätzlich in D USt-pflichtig und in der Ö-UVA ist gar nichts zu melden (kann mangels D-UID kein i.g.E sein).
Die AHK des Baggers sind in die Klasse 0 mit dem Zahlungsbetrag zu buchen und ins AVZ aufzunehmen.
Wenn das so ist, wäre dieser Verkauf grundsätzlich in D USt-pflichtig und in der Ö-UVA ist gar nichts zu melden (kann mangels D-UID kein i.g.E sein).
Die AHK des Baggers sind in die Klasse 0 mit dem Zahlungsbetrag zu buchen und ins AVZ aufzunehmen.