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Unbare Entnahme
#3
Hallo Bague,

danke für die interessante Antwort. Ja genau, es handelt sich um eine Schenkung der Anteile an die Söhne.

Umgründungssteuerrichtlinien RZ 972b besagen:

972b
Der bis zum AbgÄG 2005 mit der vorbehaltenen („unbaren“) Entnahme verbundene Effekt des (langfristigen) Hinausschiebens der Besteuerung ausschüttungsfähiger Bilanzgewinne ist im AbgÄG 2005 durch die Einführung einer Ausschüttungsfiktion neutralisiert worden. Um aber eine Doppelbesteuerung von stillen Reserven im Fall der späteren Anteilsveräußerung zu vermeiden, sieht § 20 Abs. 2 UmgrStG mit der KESt-Abfuhr eine steuerwirksame Erhöhung der Anschaffungskosten oder Buchwerte vor (siehe dazu Rz 1105a).

Bei der Anteilsveräußerung ist die "unbare Entnahme" leider schon kapitalertragssteuerpflichtig. Aber ist eine Schenkung auch KAESt-pflichtig, also wenn die Anteile den Söhnen verschenkt werden?
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Unbare Entnahme - von bernadette - 12.03.2024, 08:02
RE: Unbare Entnahme - von Bague - 15.03.2024, 14:46
RE: Unbare Entnahme - von bernadette - 16.03.2024, 08:27
RE: Unbare Entnahme - von Bague - 16.03.2024, 12:36
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RE: Unbare Entnahme - von Bague - 19.03.2024, 11:46
RE: Unbare Entnahme - von bernadette - 25.03.2024, 10:29

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