18.03.2024, 09:19
Man wird einen "Betriebsübergang" im Normalfall mit einer Abmeldung und dem Abmeldegrund "Ummeldung" beim abgebenden Arbeitgeber und einer Anmeldung beim aufnehmenden Arbeitgeber vornehmen können, obwohl es arbeitsrechtlich keine Beendigung der Beschäftigung ist.