Das kann man so nicht sagen, das hängt ab, ob bei der Einbringung ein negatives steuerliches Kapital (Buchwert) entstanden ist (müsste aus dem Einbringungsvertrag ersichtlich sein). Nur dann wäre die unbare Entnahme (bei Tilgung oder Weitergabe) KESt-pflichtig.
Unbare Entnahme
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Unbare Entnahme - von bernadette - 12.03.2024, 08:02
RE: Unbare Entnahme - von Bague - 15.03.2024, 14:46
RE: Unbare Entnahme - von bernadette - 16.03.2024, 08:27
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RE: Unbare Entnahme - von bernadette - 17.03.2024, 19:41
RE: Unbare Entnahme - von Bague - 19.03.2024, 11:46
RE: Unbare Entnahme - von bernadette - 25.03.2024, 10:29
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