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Arbeitsplatzpauschale mobile Unternehmen
#2
Hallo,

meiner Meinung nach würde ich ja sagen, sofern der/die Steuerpflichtige die Innendiensttätigkeiten im privaten Wohnraum erledigt und kein anderer Raum zur Verfügung steht.

Gibt dazu eine Beispielaufzählung in den EStR --> RZ 1299 Beispiel 2:
"B ist selbständige Vertreterin. Für Innendiensttätigkeiten steht ihr nur ihre Wohnung zur Verfügung. Ansonsten übt B ihre Tätigkeit im Außendienst aus (Kundenbesuche).
B steht ein Arbeitsplatzpauschale zu, weil ihr für die Ausübung ihrer Tätigkeit sonst kein anderer Raum zur Verfügung steht."

(vgl. Link zur EStR - RZ 1298 ff.)

Das Beispiel 2 würde ich auch auf mobile Dienstleister*innen umlegen.

LG
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RE: Arbeitsplatzpauschale mobile Unternehmen - von Otto Deweis-Weidlinger - 21.03.2024, 05:50

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