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steuerpflichtige Diäten von Prüfer in die Durchschnittsberechnung einbezogen
#1
Der derzeitige Prüfer rechnet die steuerpflichtigen Diäten in die Durchschnittsberechnung für Nichtleistungszeiten ein.
Es handelt sich hierbei um LKW-Fahrer im KV Handelsarbeiter die täglich mehrmals wieder in die Firma zurückkommen abladen und wieder wegfahren.
Da es keine detaillierten Aufzeichnung gibt, wurden die Diäten in Höhe von € 1,74 pro Arbeitsstunde steuerpflichtig abgerechnet.

Für Urlaub, Krankenstand etc wurden die Diäten nicht in das Ausfallsentgelt einbezogen, sondern nur Überstunden. 

Bei der letzten Prüfung im Jahr 2020 hat es keinerlei Beanstandung gegeben. Es war eine "Nullprüfung".

Nun beruft sich der Prüfer darauf, dass die Diäten steuerpflichtig sind und somit als Ausfallsentgelt einbezogen werden müssen.

Meine Meinung ist das nicht.  Die steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist für die arbeitsrechtliche Abgrenzung zwischen Auslagenersatz und Entgelt nicht maßgeblich (OGH 9ObA 101/03y vom 17.3.2004; OGH 9 ObA 52/14h vom 25.6.2014). 

Hat der Prüfer Recht und muss ist die Nachzahlung gerechtfertigt?

Danke für die Hilfe
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steuerpflichtige Diäten von Prüfer in die Durchschnittsberechnung einbezogen - von Eva Maria - 01.04.2024, 18:06

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