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KV Metallgewerbe Arbeiter / Entfernungszulage 6 Stunden
#1
Liebes BÖB-Forum und lieber Herr Kurzböck!

Der KV für die Arbeiter im Eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe besagt: „Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 6 Stunden gebührt eine Entfernungszulage in der Höhe von € 11,28.“
Wie sieht es aus, wenn der Mitarbeiter GENAU 6 Stunden außerhalb des Betriebes arbeitet (bspw. 8 – 14 Uhr)? Wir haben hier bislang nie die Entfernungszulage abgerechnet, sind aber jetzt verunsichert!
 
Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße! 

KV-Infoplattform - (kollektivvertrag.at)
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KV Metallgewerbe Arbeiter / Entfernungszulage 6 Stunden - von schnubbel - 03.04.2024, 15:32

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