04.04.2024, 07:49
In diesem Fall steht das Taggeld arbeitsrechtlich NICHT zu und ist somit freiwillig gewährt.
Eine freiwillige Gewährung wäre jedenfalls mit den Anlaufphasen (5/15 Tage je Tätigkeitsgemeinde) verbunden und somit relativ rasch abgabenpflichtig.
Eine freiwillige Gewährung wäre jedenfalls mit den Anlaufphasen (5/15 Tage je Tätigkeitsgemeinde) verbunden und somit relativ rasch abgabenpflichtig.