23.09.2019, 17:19
Hallo,
ich habe immer wieder Klienten, die den Dienstnehmern Arbeitskleidung vom Lohn abziehen (d.h. ich behalte einfach einen Lohnabzug ein, Diff. zwischen netto und Auszahlungsbetrag).
Soweit ich weiß unterschreiben die DN ein entsprechendes Dokument.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das nur für DN ist, die austreten. Ich glaube die DN, die länger im Betrieb sind, erhalten die Arbeitskleidung kostenfrei.
Es handelt sich nicht um spezielle Schutzbekleidung... vielmehr Arbeitshosen usw. (Strauss und wie diese Arbeitskleidungsfirmen alle heißen...).
Abgesehen von einer evtl. Zulässigkeit (weil unentgeltlich zu überlassen ist) - kann das irgendwie Beitragspflicht (L/SV/DB/DZ/KommST/BV) auslösen?
DANKE
LG
Robert
ich habe immer wieder Klienten, die den Dienstnehmern Arbeitskleidung vom Lohn abziehen (d.h. ich behalte einfach einen Lohnabzug ein, Diff. zwischen netto und Auszahlungsbetrag).
Soweit ich weiß unterschreiben die DN ein entsprechendes Dokument.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das nur für DN ist, die austreten. Ich glaube die DN, die länger im Betrieb sind, erhalten die Arbeitskleidung kostenfrei.
Es handelt sich nicht um spezielle Schutzbekleidung... vielmehr Arbeitshosen usw. (Strauss und wie diese Arbeitskleidungsfirmen alle heißen...).
Abgesehen von einer evtl. Zulässigkeit (weil unentgeltlich zu überlassen ist) - kann das irgendwie Beitragspflicht (L/SV/DB/DZ/KommST/BV) auslösen?
DANKE
LG
Robert