16.04.2024, 09:43
Wie wäre das im Hinblick wenn die Taggelder freiwillig gezahlt werden, da der KV für diese Art von Tätigkeit keine Taggelder vorsieht.
Wäre diesen pflichtigen Taggelder lt. der Judikatur weiterhin nicht in das Ausfallentgelt mit einzubeziehen?
danke im Voraus!
Wäre diesen pflichtigen Taggelder lt. der Judikatur weiterhin nicht in das Ausfallentgelt mit einzubeziehen?
danke im Voraus!