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Fortbildung ZA
#2
Das kommt meiner Ansicht darauf an:

Wenn jemand schon unmittelbar nach der Fortbildung praktisch selber über seine Zeit verfügen kann und dies auch tut (also zB vor Ort einkaufen geht etc.), dann ist das praktisch wie eine Heimfahrt vom Arbeitsplatz und somit Freizeit. Die Frage ist zB: ist er auf der Heimfahrt für den Arbeitgeber noch erreichbar oder hat er alles abgedreht?

Wenn er allerdings unmittelbar nach dem Ende der Fortbildung den Heimweg antritt, um danach Freizeit in Anspruch zu nehmen (weil er dort, wo er seine Fortbildung unternahm, nichts Privates unternimmt) und erst nach der Rückkehr "frei" ist (und praktisch bis zum Ankommen zu Hause somit auch für den Arbeitgeber erreichbar ist oder erreichbar sein muss), dann beginnt der Zeitausgleich tatsächlich erst nach der reisenotwendigen Rückkehr an.
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Fortbildung ZA - von Lohn01 - 16.04.2024, 09:38
RE: Fortbildung ZA - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.04.2024, 19:15
RE: Fortbildung ZA - von Lohn01 - 17.04.2024, 09:34

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