16.04.2024, 19:25
Im Falle von grenzüberschreitenden Sachverhalten wäre es sinnvoll, in die Tiefe einzusteigen, weil möglicherweise mehrere Lösungen denkbar sind, aber dann am Ende - je nach Detailsachverhalt - nur eine Lösung auch tatsächlich korrekt ist.
Aber eine Vorrangigkeit zugunsten eines Landes lehnte schon EAS 3331 ab.
Wie Sie das Programm tatsächlich dann "überlisten" können, kann ich von außen nicht sagen. Aber ich kann zumindest bestätigen, dass die gewählte Zuteilungsweise "problematisch" ist.
Mehr kann und möchte ich aber zu dem Fall, den man sich im Detail ansehen muss, nicht rückmelden.
Aber eine Vorrangigkeit zugunsten eines Landes lehnte schon EAS 3331 ab.
Wie Sie das Programm tatsächlich dann "überlisten" können, kann ich von außen nicht sagen. Aber ich kann zumindest bestätigen, dass die gewählte Zuteilungsweise "problematisch" ist.
Mehr kann und möchte ich aber zu dem Fall, den man sich im Detail ansehen muss, nicht rückmelden.