17.04.2024, 09:34
Danke für Ihre Info.
Der Dienstnehmer hat kein Diensthandy, somit ist er heute auch nicht erreichbar, aber da es sich um Arbeitszeit handelt, gilt die Arbeitspflicht, oder?
Ob er vor Ort (bei der Fortbildung) etwas "unternimmt", oder im Anschluss heim fährt, das wissen wir nicht. Er wird auch sicher sagen, er fährt dann heim.
Könnte man hier eine Ausnahme finden, um zu argumentieren, dass die Freizeit im Anschluss an die Fortbildung stattfindet?
danke!
Der Dienstnehmer hat kein Diensthandy, somit ist er heute auch nicht erreichbar, aber da es sich um Arbeitszeit handelt, gilt die Arbeitspflicht, oder?
Ob er vor Ort (bei der Fortbildung) etwas "unternimmt", oder im Anschluss heim fährt, das wissen wir nicht. Er wird auch sicher sagen, er fährt dann heim.
Könnte man hier eine Ausnahme finden, um zu argumentieren, dass die Freizeit im Anschluss an die Fortbildung stattfindet?
danke!