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Abfertigung alt § 14 Abs. 4 AVRAG
#1
Im § 14 AVRAG ist die Rede von der Herabsetzung der Arbeitszeit.
Wenn der DN die AZ erhöht von 32 auf 40 h (somit keine Herabsetzung, sondern Erhöhung), kann man dann auch die "Mischberechnung" als Basis für die Abfertigung alt heranziehen.

und der §14 gilt auch wenn eine DN bis 2012 30 h hatte und ab 2013 dann 20 h?
Dies gilt allerdings nur, wenn der DN > 50 Jahre ist, oder?

danke!
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Abfertigung alt § 14 Abs. 4 AVRAG - von Lohn01 - 17.04.2024, 10:34

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