17.04.2024, 17:12
Ich glaube, dass man hier nicht wirklich gut "schwarz" oder "weiß" wird sagen können, sondern noch die näheren Umstände des Sachverhaltes im Detail aufklären muss.
Wenn der Arzt attestiert, dass ein Krankenstand vorliegt und möglicherweise aus formellen Gründen (weil die Arbeitnehmerin schon Dienstschluss hatte) die Dienstverhinderung ab dem nächsten Tag bestätigt hatte (so stelle ich mir das vor) und der Dienstgeber weiß darüber Bescheid, dass aktuell ein Krankenstand schon vorliegt, der aber erst ab dem nächsten Arbeitstag zu einer Dienstverhinderung führt, so dürfte eine (vorsorgliche) Arbeitgeberkündigung die Entgeltsfortzahlung über das Ende der Beschäftigung wohl eher nicht verhindern können.
Wenn der Arzt attestiert, dass ein Krankenstand vorliegt und möglicherweise aus formellen Gründen (weil die Arbeitnehmerin schon Dienstschluss hatte) die Dienstverhinderung ab dem nächsten Tag bestätigt hatte (so stelle ich mir das vor) und der Dienstgeber weiß darüber Bescheid, dass aktuell ein Krankenstand schon vorliegt, der aber erst ab dem nächsten Arbeitstag zu einer Dienstverhinderung führt, so dürfte eine (vorsorgliche) Arbeitgeberkündigung die Entgeltsfortzahlung über das Ende der Beschäftigung wohl eher nicht verhindern können.