18.04.2024, 15:14
Das müsste man sich anhand des konkreten KV-Textes im Detail ansehen.
Dazu ist leider eine allgemeingültige Rückmeldung nicht möglich.
Die Faustregel dazu lautet: wenn der anzuwendende Kollektivvertrag bei der Regelung der Taggelder die Option einer übernommenen Verpflegung anstelle der Taggelder zulässt, dann erspart man sich die Taggelder, sonst ist das nicht der Fall.
Dazu ist leider eine allgemeingültige Rückmeldung nicht möglich.
Die Faustregel dazu lautet: wenn der anzuwendende Kollektivvertrag bei der Regelung der Taggelder die Option einer übernommenen Verpflegung anstelle der Taggelder zulässt, dann erspart man sich die Taggelder, sonst ist das nicht der Fall.