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Reverse Charge Verfahren bei deutschen Hotelrechnungen
#2
Hallo Anita,

Hotelaufenthalt gehört zur Grundstücksleistung und wird somit mit dem Steuersatz vom Land verrechnet, in dem das Hotel steht. (in deinem Beispiel - deutsche USt)

LG Tamara
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RE: Reverse Charge Verfahren bei deutschen Hotelrechnungen - von Tamara - 24.09.2019, 17:27

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