24.09.2019, 17:27
Hallo Anita,
Hotelaufenthalt gehört zur Grundstücksleistung und wird somit mit dem Steuersatz vom Land verrechnet, in dem das Hotel steht. (in deinem Beispiel - deutsche USt)
LG Tamara
Hotelaufenthalt gehört zur Grundstücksleistung und wird somit mit dem Steuersatz vom Land verrechnet, in dem das Hotel steht. (in deinem Beispiel - deutsche USt)
LG Tamara