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Abfertigung ALT
#1
Sachverhalt: Tabaktrafik (Bahnhof) muss 7 Tage pro Woche öffnen, Dienstnehmerin bekommt Gehalt 1.454,-- und zusätzlich wenn sie am Sonntag arbeitet einen Sonntagszuschlag (es sind im Durchschnitt im Monat für 35,5 Stunden Sonntagszuschlag zu bezahlen) das sind ca. 599,--  pro Monat. (Teilzeitbeschäftigte)
Frage:
Für die Berechnung der Abfertigung alt, müssen nun diese Sonntagszuschläge auch miteingerechnet werden?
--> es heißt Monatsgehalt, Sonderzahlungen, Provisionen, Zulagen, Sachbezüge, regelmäßige Überstunden, SEG Zulagen.

Gehören nun diese Sonntagszuschläge (Ausfallsprinzip?) in der Abfertigung ALT miteingerechnet. (Anspruch auf das 9 fache)

und wie wird dann der Vervielfacher berechnet wenn diese Sonntagszuschläge bis 400 steuerfrei sind. Bei Gehalt 1454 und Sonntagszuschlag  599,-- sind monatlich Lonsteuer 10,03
Wird dann diese Lohnsteuer für den Vervielfacher herangezogen?

vielen Dank
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Abfertigung ALT - von Barbara Kolednik - 23.04.2024, 13:53
RE: Abfertigung ALT - von Barbara Kolednik - 23.04.2024, 14:39

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