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Abfertigung ALT
#2
Regelmäßig gewährte Sonntagszuschläge sind jedenfalls in die Berechnungsbasis zur Abfertigung ALT einzubeziehen.

Eine Einbeziehung in das Entgeltsausfallsprinzip ist zumindest nicht unwahrscheinlich, muss man sich aber im Detail anhand des konkret auch anzuwendenden KV-Textes ansehen. So wird zB eine Einbeziehung auch in die Urlaubsersatzleistung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen müssen (so eine solche auch bezahlt wird).

Was die Vervielfachermethode betrifft, so geht man ja so vor, dass man in Bezug auf jene laufenden Bezügen, aus den die Abfertigung ALT gebildet wird, eine (wenn auch: fiktive) Lohnsteuer ermittelt. Da werden die Sonntagszuschläge ja gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 zu einem großen Teil frei bleiben können, der sich so ergebende SV-Dienstnehmeranteil abgezogen, eventuell auch eine Pendlerpauschale, ein Pendlereuro etc.

In einem zweiten Schritt wird dann die gesamte Bruttoabfertigung durch die "Monatsbasis" (die wir soeben für Lohnsteuerzwecke ermittelt haben) dividiert. Dies ergibt dann den Teiler, der wiederum mit dieser fiktiven Lohnsteuer multipliziert wird.

Bitte um Verständnis, dass ich die Beträge nicht nachrechne, da man dazu möglicherweise noch mehr an Angaben benötigt. Ich hoffe, dass meine Rückmeldung insoweit hilfreich und schlüssig war.
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Abfertigung ALT - von Barbara Kolednik - 23.04.2024, 13:53
RE: Abfertigung ALT - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.04.2024, 14:23
RE: Abfertigung ALT - von Barbara Kolednik - 23.04.2024, 14:39

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