07.05.2024, 19:22
Laut UstRL 995 und 996 ist der Eigenverbrauch in die Ermittlung der Umsatzgrenze miteinzubeziehen. Da der Privatanteil Telefonkosten eigentlich keinen Eigenverbrauch darstellt, sondern der Vorsteuerabzug anteilig zu kürzen wäre und der Privatanteil PKW Aufwand keiner Eigenverbrauchsversteuerung unterliegt, da hier ja gar keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt - sind beide Privatanteile - sowohl Telefonkosten privat als auch PKW Aufwand privat NICHT in die Umsatzgrenze miteinzurechnen. - Ist meine Interpretation korrekt? Danke für die Unterstützung.