08.05.2024, 18:24
Die Aussage "Privatanteil Telefon ist kein Eigenverbrauch" stimmt so nicht. Die Grundgebühr ist immer Eigenverbrauch (Verwendung anteilig eines betriebl. Gegenstandes für private Zwecke), die private Gesprächsgebühr müsste ohne VSt-Abzug behandelt werden. Da dies jedoch unrealistisch ist, wird in der Praxis der (meist geschätzte) private Anteil als Eigenverbrauch gebucht. Damit muss er aber in die Umsatzgrenze einbezogen werden.
Beim Fahrzeug ist nur der VSt-abzugsberechtigte Anteil als Ust-pflichtiger Eigenverbrauch zu berücksichtigen (beim PKW gar nichts, beim LKW nur Aufwendungen, wo ein VSt-Abzug möglich war [Afa, Betriebskosten - ohne Versicherung und Zinsen, etc.]).
Beim Fahrzeug ist nur der VSt-abzugsberechtigte Anteil als Ust-pflichtiger Eigenverbrauch zu berücksichtigen (beim PKW gar nichts, beim LKW nur Aufwendungen, wo ein VSt-Abzug möglich war [Afa, Betriebskosten - ohne Versicherung und Zinsen, etc.]).