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EFZ nach Arbeitsunfall
#2
Etwaige Ergänzungszahlungen kann es nur aufgrund des anzuwendenden Kollektivvertrages oder aufgrund zusätzlicher vertraglicher Vereinbarungen geben. Wenn das nicht existiert, dann bleibt mir nur noch der Hinweis auf die anteiligen Sonderzahlungen, dass man prüfen sollte, ob es hier zu einer Sonderzahlungskürzung als Folge des Endes der gesetzlichen Entgeltsfortzahlung kommt oder ob dies kollektivvertraglich unterbunden wird und eine Kürzung nicht vorzunehmen ist.
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Nachrichten in diesem Thema
EFZ nach Arbeitsunfall - von RobertZgank - 16.05.2024, 08:57
RE: EFZ nach Arbeitsunfall - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.05.2024, 16:09
RE: EFZ nach Arbeitsunfall - von RobertZgank - 16.05.2024, 16:13

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