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Krankenentgeltfortzahlung trotz Falschinformation der Dienstnehmerin
#2
Eine völlig unverbindliche Einschätzung:
  • In der Annahme, dass hier § 8 AngG einschlägig ist, dürfte die ANin an ihrer Arbeitsunfähigkeit selbst schuldlos sein - sie jedenfalls nicht grob fahrlässig (siehe § 8 Abs 1 AngG) herbeigeführt haben. 
  • Möglicherweise ist aber das Informationsverhalten (Melden und auf Verlangen nachweisen - siehe § 8 Abs 8 AngG) nicht einwandfrei gewesen - das wäre ein Treuepflichtverstoß. 
  • Ein Entgeltverlust für die Dauer der Säumigkeit (siehe § 8 Abs 8 AngG) lässt sich hier m.E. schwer darstellen: Die Nichtauszahlung der Entgeltfortzahlung würde man vor Gericht im Fall einer Klage der MAin verlieren. Auch eine gewisse Mitschuld lässt sich hier schwer "einbauen", sodass man am ehesten an Schadenersatz denken könnte, wenn dem AG ein Schaden entstanden sein sollte, der durch besseres Informationsverhalten nicht eingetreten wäre - wohl sehr theoretisch ...
  • Den Treuepflichtverstoß hat der AG bereits durch den Ausspruch der Kündigung "geahndet" - m.E. wäre eine Entlassung überschießend gewesen, dazu muss aber der Sachverhalt noch viel klarer sein - jetzt ist es dafür ohnedies schon zu spät.
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RE: Krankenentgeltfortzahlung trotz Falschinformation der Dienstnehmerin - von CGV1 - 25.05.2024, 18:33

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