27.05.2024, 13:52
kurz gesagt: leider nein
In § 4c Abs 1 SachbezugswerteVO wird das Thema (laut Rücksprache mit der Finanz: absichtlich) auf "ein Kraftfahrzeug gemäß § 4 Abs. 1 Z 3" beschränkt., und das sind nur solche "mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer".
In § 4c Abs 1 SachbezugswerteVO wird das Thema (laut Rücksprache mit der Finanz: absichtlich) auf "ein Kraftfahrzeug gemäß § 4 Abs. 1 Z 3" beschränkt., und das sind nur solche "mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer".