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Beendigung Lehrverhältnis nach Ausschöpfung der EFZ Ansprüche
#2
Es gibt in diesem Fall nur zwei denkbar Auflösungsvarianten:

1. Einvernehmliche Auflösung: hier bedarf es der Schriftlichkeit sowie einer Belehrungsbescheinigung durch AK oder ASG (§ 15 Abs. 5 BAG)

2. Ausbildungsübertritt gemäß § 15a BAG. Der ist relativ kompliziert, führt aber im Normalfall schließlich und endlich zum gewünschten Auflösungsziel.

Infos zu Letzterem gibt es zB hier:

merkblatt-zur-ausserordentlichen-aufloesung.pdf (wko.at)
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RE: Beendigung Lehrverhältnis nach Ausschöpfung der EFZ Ansprüche - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.06.2024, 16:20

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