29.09.2019, 11:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2019, 11:53 von Steuerexperte.)
Liebe Christa,
Ihre Bedenken sind völlig berechtigt. Sensible Daten (dazu gehören die Daten der Lohnverrechnung zum Teil) sollten nur adäquat verschlüsselt versendet werden. Eine Versendung ohne Passwort setzt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen (das sind die einzelnen Dienstnehmer) voraus.
Viele Grüße
Ihre Bedenken sind völlig berechtigt. Sensible Daten (dazu gehören die Daten der Lohnverrechnung zum Teil) sollten nur adäquat verschlüsselt versendet werden. Eine Versendung ohne Passwort setzt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen (das sind die einzelnen Dienstnehmer) voraus.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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