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Finanzamt löscht/ersetzt Vollmacht fälschlicherweise - Säumniszuschlag?
#1
Question 
Liebe KollegInnen! Ich bräuchte bitte euren Rat. 
Wie werden eure KlientInnen erinnert, dass die VZ für die Quartalsvorschreibung (ESt) fällig ist? Die Frage ist sozusagen: Wie denkt ihr da dran, den Klienten zu erinnern? Verlasst ihr euch da nur an die Zahlungsaufforderung und erinnert dann den Klienten oder setzt ihr euch da selbst eine Erinnerung wenn bspw. der Vorauszahlungsbescheid einlangt? (Ca 2 Monate vor der Zahlungsaufforderung)
Ich frage deshalb, weil ein Stb., mit welchem ich als selbständige PV einen Klienten gemeinsam betreue, und ich hier eine eventuelle Meinungsverschiedenheit haben. 

Das Finanzamt hat beim Hinterlegen meiner Vollmacht als PV - fälschlicherweise - den Stb. mit seiner Vollmacht rausgeschmissen. Dies war zwar ein klarer Fehler vom Finanzamt, meine Vollmacht hätte als Zusatzvollmacht gehört (und als PV sowieso niemand als Steuervollmacht, aber egal). Aufgrunddessen, hat der Stb. keine Zahlungsaufforderung für den Klienten erhalten (da die Zustellvollmacht nicht mehr vorhanden war) und es ist ein Säumniszuschlag entstanden.  Der Stb. meint nun, er zahlt den Säumniszuschlag nicht, wenn dann müsste ich für diesen aufkommen. 
Seit 3 Monaten versuche ich beim Finanzamt den Säumniszuschlag wegzubekommen, diese schalten aber auf stur, da sie meinen “Der Vorauszahlungsbescheid 2024 vom 07.11.2023 wurde der Steuerberatungskanzlei zugestellt und eine Zahlungsaufforderung über die Quartalsvorschreibung ist lediglich eine Serviceleistung und hat keinen Bescheidcharakter.”
Den Vorauszahlungsbescheid hat der Stb. erhalten, die Zahlungsaufforderung dann nicht mehr, weil eben seine Vollmacht weg war, was aber niemand bemerkt hat (wie auch). 
Nun soll ich den Säumniszuschlag bezahlen, weil es ohne meine Vollmachtshinterlegung nicht passiert wäre. 

Kann mir hier jemand seine Sicht der Dinge darauf mitteilen? Vielleicht ist es auch berechtigt und "jeder" Stb. verlässt sich auf die Zahlungsaufforderungen. Schuld bin ich dennoch sicherlich nicht, aber u.U. das Bauernopfer.
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Finanzamt löscht/ersetzt Vollmacht fälschlicherweise - Säumniszuschlag? - von schnubbel - 07.06.2024, 09:18

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