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ESt / Unterhaltsabsetzbetrag
#2
Wenn der steuerpflichtige Vater den gesetzlichen Unterhalt zahlt und das Kind nicht seinem Haushalt zugehörig ist dann steht ihm der Unterhaltsabsatzbetrag von EUR 35 pro Monat gem. § 33 Abs. 4 Ziff. 3 zu.

Der Zusammenhang mit der Familienbeihilfe gilt nur bei volljährigen Kindern (über 18 Jahre) - da mit 18 Jahren Kinder ja schon selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten und dadurch kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.

LG
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ESt / Unterhaltsabsetzbetrag - von Manuela - 13.06.2024, 14:45
RE: ESt / Unterhaltsabsetzbetrag - von Otto Deweis-Weidlinger - 24.06.2024, 12:44

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