24.06.2024, 16:09
Hallo,
sofern der PKW in Liste der VSt abzugsberechtigten Fahrzeuge steht - gilt dieser als Klein-LKW und demnach ist keine Luxustangente anzuwenden und es kann die VSt. auch geltend gemacht werden.
Ein etwaiger Privatanteil wäre über den Eigenverbrauch mit USt. zu lösen.
sofern der PKW in Liste der VSt abzugsberechtigten Fahrzeuge steht - gilt dieser als Klein-LKW und demnach ist keine Luxustangente anzuwenden und es kann die VSt. auch geltend gemacht werden.
Ein etwaiger Privatanteil wäre über den Eigenverbrauch mit USt. zu lösen.