26.06.2024, 20:27
gem. RZ 4139 ESt-RL ist die Kleinunternehmerpauschalierung eine vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Die Pauschalierung soll nur gewisse Ausgaben pauschal (ohne weiteren Nachweis) abzugsfähig machen.
Daher sehe ich keinen Grund, warum hier kein Verlust entstehen bzw. das Ergebnis nicht negativ sein kann.
Kein negatives Ergebnis kann nur bei der Teilpauschalierung in der LFW entstehen.
Die Pauschalierung soll nur gewisse Ausgaben pauschal (ohne weiteren Nachweis) abzugsfähig machen.
Daher sehe ich keinen Grund, warum hier kein Verlust entstehen bzw. das Ergebnis nicht negativ sein kann.
Kein negatives Ergebnis kann nur bei der Teilpauschalierung in der LFW entstehen.