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Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding
#1
In der Kanzlei betreuen wir eine GmbH, die sich auch über Crowd-Funding finanziert hat.

Diese Crowdfunding-Einzahlungen sind als Nachrangdarlehen unter Eigenkapital ausgewiesen.

Muss dieser Betrag im steuerlichen Evidenzkonto gem. § 4 Abs.12 EStG. auch aufscheinen?

Als disponible Kapitalrücklage - Außenfinanzierung?

Danke für Ihren Tipp.
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Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding - von Manfred - 02.10.2019, 09:29

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