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Montagezulage Überstundenbemessung
#2
Grundsätzlich (d. h. aus gesetzlicher Sicht): ja und zwar primär für die Bemessung des Überstundenzuschlages.

In diesem konkreten Fall: nein.

Dies ist durch den günstigeren Teiler (143) im Vergleich zum gesetzlichen Teiler (167) bereits "mitabgegolten".

Der OGH hat einige Jahre nach dem VwGH-Erkenntnis seine gegenteilige Ansicht zum Ausdruck gebracht und wiederum ein paar Jährchen später hat dann der VwGH dem OGH die Gefolgschaft erklärt und seine Rechtsansicht, die zur 2002-Entscheidung geführt hatte, "nicht aufrechterhalten".
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RE: Montagezulage Überstundenbemessung - von Wilhelm Kurzböck - 18.07.2024, 14:39

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