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erhöhte Pendlerpauschale
#2
Hallo,
meines Erachtens muss man in der L1 unter Punkt 10.1 / 10.2 den "tatsächlich zustehender Gesamtjahresbetrag" eintragen - und bitte beide ausfüllen - sonst wird gar nichts berücksichtigt.
Und jene Punkte (10.1 / 10.2) sind nur auszufüllen, sofern der/die Dienstgeber*in in der Lohnverrechnung das Pendlerpauschale/den Pendlereuro falsch oder gar nicht verrechnet hat bzw. die Verhältnisse nicht stimmen.

Wenn die Lohnverrechnung alles korrekt abgerechnet hat - ist in der L1 nichts mehr einzutragen - Der/Die Dienstgeber*in übermittelt durch die L16 das berücksichtigte Pauschale.
LG
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Nachrichten in diesem Thema
erhöhte Pendlerpauschale - von Sandra Nindl - 30.07.2024, 15:31
RE: erhöhte Pendlerpauschale - von Otto Deweis-Weidlinger - 08.08.2024, 08:42

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