08.08.2024, 08:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.2024, 08:44 von Otto Deweis-Weidlinger.)
Hallo,
meines Erachtens muss man in der L1 unter Punkt 10.1 / 10.2 den "tatsächlich zustehender Gesamtjahresbetrag" eintragen - und bitte beide ausfüllen - sonst wird gar nichts berücksichtigt.
Und jene Punkte (10.1 / 10.2) sind nur auszufüllen, sofern der/die Dienstgeber*in in der Lohnverrechnung das Pendlerpauschale/den Pendlereuro falsch oder gar nicht verrechnet hat bzw. die Verhältnisse nicht stimmen.
Wenn die Lohnverrechnung alles korrekt abgerechnet hat - ist in der L1 nichts mehr einzutragen - Der/Die Dienstgeber*in übermittelt durch die L16 das berücksichtigte Pauschale.
LG
meines Erachtens muss man in der L1 unter Punkt 10.1 / 10.2 den "tatsächlich zustehender Gesamtjahresbetrag" eintragen - und bitte beide ausfüllen - sonst wird gar nichts berücksichtigt.
Und jene Punkte (10.1 / 10.2) sind nur auszufüllen, sofern der/die Dienstgeber*in in der Lohnverrechnung das Pendlerpauschale/den Pendlereuro falsch oder gar nicht verrechnet hat bzw. die Verhältnisse nicht stimmen.
Wenn die Lohnverrechnung alles korrekt abgerechnet hat - ist in der L1 nichts mehr einzutragen - Der/Die Dienstgeber*in übermittelt durch die L16 das berücksichtigte Pauschale.
LG