09.08.2024, 17:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.08.2024, 18:14 von Wilhelm Kurzböck.)
Ein rückwirkender Kollektivvertragsabschluss (rückwirkend für 7 Monate) erfreut das Lohnverrechnungsherz.
Wenn dann dieser rückwirkende KV-Abschluss auch ein paar so richtig schwierige Übergangsregelungen hat, dann weiß man, warum man diesen Beruf der Lohnverrechnung so liebt.
Aber: auf der Homepage der Ärztekammer Wien hat man sich redlich bemüht, ein FAQ zu diesen Änderungen und zu den anspruchsvollen Themen zu verfassen sowie eine Beispielsammlung dazu.
Zusätzlich bietet man fachliche Hilfe für den Fall an, dass man trotz der FAQ und der Beispielsammlung zu diesen neuen Regelungen Fragen hat.
Das alles findet man hier:
https://www.aekwien.at/kollektivvertrag-...tivvertrag
Wenn dann dieser rückwirkende KV-Abschluss auch ein paar so richtig schwierige Übergangsregelungen hat, dann weiß man, warum man diesen Beruf der Lohnverrechnung so liebt.
Aber: auf der Homepage der Ärztekammer Wien hat man sich redlich bemüht, ein FAQ zu diesen Änderungen und zu den anspruchsvollen Themen zu verfassen sowie eine Beispielsammlung dazu.
Zusätzlich bietet man fachliche Hilfe für den Fall an, dass man trotz der FAQ und der Beispielsammlung zu diesen neuen Regelungen Fragen hat.
Das alles findet man hier:
https://www.aekwien.at/kollektivvertrag-...tivvertrag