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Grenzgänger-Abrechnung als Bilanzbuchhalter
#2
Hallo,

was ist unter einer "Grenzgängerabrechnung" zu verstehen? Die komplette Gehaltsabrechnung? Ich kann mir vorstellen, dass dies für in Österreich ansässige Bilanzbuchhalter*innen oder Personalverrechner*innen eine extreme Herausforderung darstellt.
Aus diesem Grund gehe davon aus, dass es sich in diesem Fall bei den Klient*innen, um die Grenzgänger*innen handelt, die ordnungsgemäß durch die Personalverrechnung des im Ausland ansässigen Unternehmens abgerechnet werden.

Für Grenzgänger*innen, die in Österreich eine Arbeitnehmerveranlagung (L1) einreichen müssen, besteht die Möglichkeit, dass österreichische Bilanzbuchhalter*innen oder Personalverrechner*innen als Boten die entsprechenden Erklärungen (L1) an das österreichische Finanzamt übermitteln, gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 3 BiBuG (bzw. § 4 Abs. 1 Ziff. 2). Dies gilt jedoch nur, sofern die Klient*innen nur unselbständig tätig sind – andernfalls muss eine E1 eingereicht werden und dies darf nicht von Bilanzbuchhalter*innen erledigt werden.

Zusätzlich wäre in diesem Zusammenhang eine Expertise im Bereich des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Schweiz/Liechtenstein vom Vorteil. Beispielsweise definiert das DBA Liechtenstein in Artikel 15 einen Grenzgänger, während dies im DBA Schweiz nicht der Fall ist usw.

LG
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RE: Grenzgänger-Abrechnung als Bilanzbuchhalter - von Otto Deweis-Weidlinger - 19.08.2024, 17:35

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