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Grenzgänger-Abrechnung als Bilanzbuchhalter
#3
Hallo,

ich meine Personen mit Wohnsitz in AT, die in CH oder FL unselbständig beschäftigt sind und in AT eine Pflichtveranstaltung durchführen müssen (mit L17).
Also bin ich bei Ihrem 2. Absatz.
In Vorarlberg ist hier große Nachfrage.

Wenn nur unselbständig beschäftigt, kann ich also als Bote einreichen, sobald aber zB. zusätzlich Einkünfte aus Vermietung (E1), darf ich nicht mehr in seinem Namen einreichen sondern muss einen Steuerberater als Kooperationspartner finden?

Danke vorab und LG
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RE: Grenzgänger-Abrechnung als Bilanzbuchhalter - von SteZimm - 19.08.2024, 17:56

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