21.08.2024, 12:53
Es kommt der Steuersatz jenes Mitgliedstaates zur Anwendung, in dem der Umsatz steuerbar ist - bei einer Lieferung nach Österreich daher 20%. Die Vorsteuer ist im Vorsteuererstattungsverfahren geltend zu machen.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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