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Rechnung ans die Versicherung
#4
Danke, jetzt ist es der Sachverhalt klarer.

Es scheint sich hier um einen Fall von Versicherungsregress zu handeln. Der Geschädigte hat den Schaden mit seiner Versicherung geregelt, und nun sieht die Versicherung euch als den Verursacher des Schadens. Daher fordert sie die entstandenen Kosten von euch zurück.

Ich denke, dass man von der Versicherung in der Regel keine Rechnung verlangen kann. Allerdings gab es in diesem Jahr eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), bei der die Beklagte in einem Regressfall auf einer genauen Aufschlüsselung der Kosten durch die Versicherung bestanden hat. Der OGH gab der Beklagten recht.
Es reicht also nicht aus, dass der Versicherer eine bestimmte Summe an den Versicherungsnehmer gezahlt hat, um im Rahmen des Regresses nach § 67 VersVG gegen den Schädiger vorzugehen. Der Versicherer muss konkret darlegen und nachweisen, welche beschädigten Gegenstände durch die Zahlung ersetzt wurden. (vgl. Homepage der Singer Fössl Rechtsanwälte OG, https://www.sfr.at/blog-versicherungsrec...eweislast/)

Der Entscheidungstext des OGH: OGH 5.3.2024, 1 Ob 188/23p


Aber dies ist nur eine laienhafte Erstmeinung von mir. Für genauere rechtsverbindliche Auskünfte wäre ein Rechtsanwalt von euch zu konsultieren.

Beste Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
Rechnung ans die Versicherung - von Katarzyna - 20.08.2024, 16:53
RE: Rechnung ans die Versicherung - von Otto Deweis-Weidlinger - 22.08.2024, 06:31

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