04.10.2019, 14:13
Sehr geehrter Herr Buchsachverständige :-) vielen Dank für ihre Nachricht. In der RZ 208 heißt es ja KÖNNEN nur dann als einheitlicher Unternehmer angesehen werden... dh. im Umkehrschluss nur wenn jemand mehrere OG's hat an denen er unterschiedlich hoch beteiligt ist, dann könnte auch jede OG für sich Kleinunternehmer sein? Wie wäre das, wenn jemand einen Gewerbebetrieb hat mit 200.000,- Umsatz und daneben noch 2 Wohnungen vermietet und Einkünfte aus VuV hat mit z.B. 20.000,-, dann könnte er bei der VuV Kleinunternehmer sein? Danke für ihre Rückmeldung und die interessante Diskussion. Schöne Grüße!

