22.08.2024, 10:08
Die Versicherung wird Ihnen den geforderten Betrag (Regress) schriftlich mitgeteilt haben. Das ist der Beleg für Ihre Buchhaltung. Wenn die Versicherung ohne USt vorschreibt (wovon ich ausgehe), dann gibt es klarerweise auch keinen Vorsteuerabzug. Sie als zahlendes Unternehmen müssen mE jedenfalls keine Gutschrift ausstellen.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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