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Rechnung ans die Versicherung
#5
Die Versicherung wird Ihnen den geforderten Betrag (Regress) schriftlich mitgeteilt haben. Das ist der Beleg für Ihre Buchhaltung. Wenn die Versicherung ohne USt vorschreibt (wovon ich ausgehe), dann gibt es klarerweise auch keinen Vorsteuerabzug. Sie als zahlendes Unternehmen müssen mE jedenfalls keine Gutschrift ausstellen.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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Nachrichten in diesem Thema
Rechnung ans die Versicherung - von Katarzyna - 20.08.2024, 16:53
RE: Rechnung ans die Versicherung - von Steuerexperte - 22.08.2024, 10:08

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