04.10.2019, 16:22
Richtig, bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen an den einzelnen OG oder wenn die übrigen Gesellschafter in den OG variieren (zB OG1 mit A, B und C sowie OG2 mit A, D und E), liegen mehrere umsatzsteuerliche Unternehmen vor.
Umsätze aus Gewerbe, VuV etc. werden für die Frage der Kleinunternehmereigenschaft addiert. VuV kann nur dann ein gesondertes Kleinunternehmen sein, wenn z.B. das Gewerbe von Person A und die VuV von Personen A und B ausgeübt wird (oder umgekehrt). Das ist auch eine klassische Gestaltungsvariante.
Viele Grüße
Umsätze aus Gewerbe, VuV etc. werden für die Frage der Kleinunternehmereigenschaft addiert. VuV kann nur dann ein gesondertes Kleinunternehmen sein, wenn z.B. das Gewerbe von Person A und die VuV von Personen A und B ausgeübt wird (oder umgekehrt). Das ist auch eine klassische Gestaltungsvariante.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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