02.09.2024, 17:20
Das kommt darauf an, was genau gemeint ist:
1) Wenn am Monatsende jede Transaktion auf dem Bank-Beleg einzeln gebucht und jede Buchung gemäß § 131 Abs. 1 Ziff. 2 lit. a in zeitlicher Reihenfolge, vollständig und korrekt vorgenommen wird, dann ist es möglich, alle Buchungen am Monatsende einzeln vorzunehmen. Es ist nicht zwingend erforderlich, jede Transaktion sofort bei ihrem Erscheinen unterm Monat zu buchen.
2) Wenn hingegen gemeint ist, dass alle Bank-Geldeingänge des Monats gesammelt als eine Gesamtsumme erfasst werden (also als ein Buchungssatz), ist dies eher nicht zulässig.
Eine monatliche Summenbildung bei Bankbelegen wird meines Erachtens nicht den rechtlichen Anforderungen des § 131 Abs. 1 Ziff. 2 lit. a BAO entsprechen (geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht).
Dies ist meine persönliche Einschätzung. Also keine Gewähr auf Richtigkeit.
1) Wenn am Monatsende jede Transaktion auf dem Bank-Beleg einzeln gebucht und jede Buchung gemäß § 131 Abs. 1 Ziff. 2 lit. a in zeitlicher Reihenfolge, vollständig und korrekt vorgenommen wird, dann ist es möglich, alle Buchungen am Monatsende einzeln vorzunehmen. Es ist nicht zwingend erforderlich, jede Transaktion sofort bei ihrem Erscheinen unterm Monat zu buchen.
2) Wenn hingegen gemeint ist, dass alle Bank-Geldeingänge des Monats gesammelt als eine Gesamtsumme erfasst werden (also als ein Buchungssatz), ist dies eher nicht zulässig.
Eine monatliche Summenbildung bei Bankbelegen wird meines Erachtens nicht den rechtlichen Anforderungen des § 131 Abs. 1 Ziff. 2 lit. a BAO entsprechen (geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht).
Dies ist meine persönliche Einschätzung. Also keine Gewähr auf Richtigkeit.