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AUVA-Dienstgeberzuschüsse für Verein
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AUVA-Dienstgeberzuschüsse für Verein


Nach sehr langer Zeit hat sich der OGH im August 2024 wieder einmal mit der "Krankenentgeltsrückerstattung", welche die AUVA auf Antrag durchführt (AUVA-Dienstgeberzuschuss) auseinandergesetzt.

Dieses Mal ging es um die Frage, ob ein Verein, der ein Druckwerk für seine Mitglieder sowie für eine Körperschaft, die dort auch selber publizierte und regelmäßig einen Druckkostenbeitrag bezahlte, "würdig" für so einen Zuschuss wäre.

Ein Angestellter dieses Vereins war für die Dauer eines Jahres im Krankenstand. Die AUVA verweigerte den Antrag auf Gewährung des Zuschusses.

Der OGH war am Wort.

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AUVA-Dienstgeberzuschüsse für Verein - von Wilhelm Kurzböck - 10.09.2024, 15:51

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