12.09.2024, 18:03
Das BFG befasste sich im vorliegenden Erkenntnis mit der Frage, ob der Aufenthalt eines in die Schweiz übersiedelten Österreichers in seinem ehemaligen Kinderzimmer, wenn er seine Eltern besuchte, ausreichte, um in Österreich einen Wohnsitz zu haben und somit unbeschränkt steuerpflichtig zu sein.
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